Der Abschluss „Master“ wird als „berufsqualifizierenden akademischen Abschluss für die Profession Soziale Arbeit“ gefordert.
(Mitgliederversammlung am 18.04.20 (noch als Vorgängerverband FSA).
Weitere Infos hier.
Der Abschluss „Master“ wird als „berufsqualifizierenden akademischen Abschluss für die Profession Soziale Arbeit“ gefordert.
(Mitgliederversammlung am 18.04.20 (noch als Vorgängerverband FSA).
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